Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA)

Vom Kindergarten bis zur Verwaltung, im öffentlichen oder privat wirtschaftlichen Bereich, jeder Unternehmer bzw. Arbeitgeber (im Folgenden: Arbeitgeber) hat gesetzliche Pflichten bezüglich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu erfüllen. Nicht jeder Arbeitgeber hat die Zeit oder das Fachwissen, sich persänlich darum zu kümmern. Der Arbeitgeber hat nach § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Durch die Einbindung einer SIFA ist die geeignete Organisation umsetzbar, welche auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) im § 7 die Anforderungen zu entsprechen hat.

Wir haben unsere Fachkunde speziell für Unternehmen erworben, die bei folgenden Unfallversicherungsträgern gesetzlich unfallversichert sind:

  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
  • Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
  • Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (UK Sachsen / UK Berlin / UK Sachsen-Anhalt)
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BG W)
  • Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation (BG Verkehr)

im Aufbau:

  • Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BG HM)

Leistungen:

Unterstützung und Beratung Ihres Unternehmens auf Grundlage:

 

  • Arbeitsschutzgesetz
  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
  • § 6 Arbeitssicherheitsgesetz

Konkret bieten wir Ihnen nach Prüfung Ihrer bisher erbrachten Pflichten folgende Leistungen an:

  • Analyse Ihrer Aufbau- und Ablauforganisation im Unternehmen
  •  Erstellung bzw. Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) nach § 5 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift (Tätigkeitsbezogen, Personenbezogen, Schnittstellenbezogen, Stoffbezogen)
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) (nach § 11 ASiG)
  • Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Auswahl und Erprobung von PSA
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und Beratung in Fragen der Ergonomie
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten und daraus festgestellte Mängel der verantwortlichen Person in Ihrem Unternehmen mitteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorschlagen und die Durchführung begleiten
  • Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen, die Untersuchungsergebnisse erfassen, auswerten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorschlagen
  • Unterweisung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren an den Arbeitsplätzen und -umgebungen (nach § 6 ArbSchG sowie § 5 DGUV Vorschrift 1)
  • Zuarbeit zur Übertragung Ihrer Pflichten auf Führungskräfte (nach § 13 ArbSchG sowie § 13 DGUV Vorschrift 1)
  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten (nach § 22 SGB VII sowie § 20 DGUV Vorschrift 1)
  • Schulung von Führungskräften des Unternehmens
  • Beratung/Dokumentierung zu Gefahrstoffen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Aufstellen einer Vorsorgekartei (nach § 3 Abs. 4 ArbMedVV)
  • Teilnahme an der Überwachung Ihres Unternehmens durch Ihren zuständigen Unfallversicherungsträgers (UVT)
  • Unterstützung bei Gesundheitstagen
  • Prüfung von fördertechnischen Anlagen*
  • Prüfung von Baumaschinen*

*Umfang siehe hier

 
E-Mail
Anruf
Infos